Diskriminierung scheint in Fitnessstudios ein Thema zu sein. So gingen im Zeitraum 2006 bis 2016 insgesamt 184 Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Zumeist ging es dabei um Diskriminierung auf Grund Herkunft oder Religion.
Diskriminierung im Fitnessstudio wegen Kleiderordnung
Ein Fitnessstudio verbot Männern das Tragen von ärmellosen Hemden, nicht dagegen Frauen. Zwei männliche Besucher des Studios fühlten sich dadurch diskriminiert. Das Fitnessstudio hat reagiert und das Verbot auch auf Frauen ausgedehnt.
Diskriminierung wegen des Geschlechts
Einen weiteren Fall der Diskriminierung hatte das Amtsgericht Hagen zu entscheiden( Urteil vom 09.06.2008 – 140 C 26/08). Ein Mann hatte einen Aufnahmeantrag bei einem Fitnessstudio gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass man derzeit nur Frau aufnehmen wolle, weil die Frauenquote im Studio aktuell schlecht sei. Das Amtsgericht gab dem Mann Recht. Wegen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz erhielt er 50 Euro Schadensersatz. Darüber hinaus musste ihn das Fitnessstudio als Mitglied aufnehmen.
Diskriminierung im Fitnessstudio wegen Religion
Das Landgericht Bremen (Urteil vom 21.06.2013 – 4 S 89/12) hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Fitnessstudio den Kunden untersagte, eine Kopfbedeckung zu tragen. Dagegen klagte eine Frau, die aus religiösen Gründen – auch beim Training – ein Kopftuch tragen wollte. Das Landgericht Bremen gab dem Fitnessstudio Recht, allerdings nur deshalb, weil im konkreten Fall eine zum Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung nicht festgestellt werden konnte. Das Kopftuchverbot hatte im konkreten Fall keinen religiösen Hintergrund, sondern diente der Verhinderung einer konkreten Gefahr für die Klägerin als Teilnehmerin des Fitnessstudios. Die Betreiberin des Fitnessstudios konnte auf Geräte mit Rollen verweisen, bei denen sich eine Kopfbedeckung oder nicht hochgesteckte Haare hätten einwickeln können.