Wenn du bei einem Online-Händler eine Bestellung aufgegeben hast, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Die einst hierfür geschaffenen Regelungen im Fernabsatzgesetz sind seit dem Jahr 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Du hast bei diesen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB), sofern es sich nicht um ein speziell für dich angefertigtes Gerät handelt. Der Händler muss dich über das Widerrufsrecht informieren. Dies erfolgt i.d.R. über einen Button auf der Homepage. Unterbleibt die Information über den Widerruf, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und erlischt spätestens ein Jahr und 14 Tage nachdem du die Ware erhalten hast. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Online-Händler sind verpflichtet, die eine Musterwiderrufserklärung zukommen zu lassen. Diese ist i.d.R. auf der Homepage hinterlegt.
Manche Online-Stores bieten auch längere Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts an (s. dazu die Angaben unter „Händler“).