Kann ich auch dann außerordentlich kündigen, wenn ich eine Krankheit habe, von der ich bei Vertragsabschluss Kenntnis hatte?

Nach dem Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 13.10.2011 – 213 C 22567/11) besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Kunde bei Vertragsschluss wusste, dass er auf Grund einer chronischen Erkrankung (in diesem Fall war es eine chronische Gelenkserkrankung) nicht trainieren kann, auch wenn er sich dies erhoffte.

Andererseits hat das AG Geldern mit Urteil vom 20.3.2006, AZ 4 C 428/05) entschieden, dass eine bereits bei Vertragsbeginn bestehende eine Depression zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, allerdings (!) hatte der Kunde dies dem Fitnessstudio vor Vertragsschluss mitgeteilt.