Kann ich immer kündigen, wenn ich ein ärztliches Attest vorlege?

Wenn ein Arzt bestätigt, dass wegen einer Erkrankung aus seinem Fachgebiet ein Training und ein Besuch im Fitnessstudio nicht mehr möglich ist, liegt grundsätzlich ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, aber nicht wegen dem Attest, sondern wegen der Krankheit. Wird die Krankheit nicht offengelegt und der Studiobetreiber trägt vor, dass das ärztliche Gutachten eine reine ärztliche Gefälligkeit ist, muss der Kunde wohl oder übel klagen, wenn sich der Studiobetreiber auf stur stellt. Um dies zu vermeiden, kann es sich daher anbieten, den Arzt zu bitten, die Krankheit offen zu legen und den Beginn und die voraussichtliche Heilung anzugeben. Vermutlich wird der Studiobetreiber die Laufzeit des Vertrages aussetzen bis zur Gesundung des Kunden.