Muss ich als Besitzer eines Homegym Rücksicht auf Mitbewohner nehmen?

Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst und Mitbewohner hast, lautet die Antwort: Natürlich! Es gilt hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Generell haben sich die Mieter (wie auch der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus) so zu verhalten, dass sie durch die von ihnen verursachten Geräusche keinen Mitbewohner belästigen. Ruhezeiten sind von Bundesland zu Bundeslang unterschiedlich geregelt. Zwischen 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe und von 12.00 oder 13.00 Uhr bis 14.00 oder 15.00 Uhr die Mittagsruhe.

Was kann passieren? Abmahnung, Kündigung, schlimmstenfalls begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, Bußgeld bis 5.000 €, jedenfalls in der Theorie). Für eine Ordnungswidrigkeit bedarf es aber einer erheblichen Belästigung oder eine Gesundheitsschädigung eines anderen.

Allerdings hat auch jeder das Recht, auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in seinen eigenen 4 Wänden. Die Grenze ist dort, wo du dich nicht an die Hausordnung hältst oder deine Mitbewohner mit Lärm unzumutbar belästigst. Diese Grenze dürfte überschritten sein, wenn durch Seilspringen, das Abwerfen schwerer Gewichte, lautes Stöhnen etc. die Nachbarschaft unzumutbar gestört wird. Wer beim Training stöhnt (ist eh „out“), wird vermutlich an den gleichen Maßstäben gemessen, wie die beim Sex laut stöhnende Nachbarin. Wenn du darauf „Lust“ hast, kannst du das Thema ja mal googeln. Man kann sich nur wundern, wie oft deshalb geklagt wird.

Sollte das Ablegen der Gewichte Lärm oder Schwingungen im Haus und bei den Nachbarn verursachen, solltest du Gewichte mit Hartgummi verwenden. Auch solltest du einen lärmdämmenden und (noch wichtiger) Schwingungen nicht übertragenden Boden einlegen. In einem ähnlichen Zusammenhang sieht bspw. das Landgericht Hamburg eine „unzumutbare Lärmbelästigung“, wenn man in der eigenen Wohnung auf hochhackigen Schuhe herumläuft (Az.: 316 S 14/09). Entsprechendes dürfte für das geräuschvolle Ablegen von Gewichten gelten.

Allerdings wird dir ein Vermieter oder ein Mitbewohner kaum das Recht nehmen dürften, zu Hause zu trainieren, wenn du in Zimmerlautstärke trainierst und dich an die Regeln hältst. Hier gilt entsprechendes wie beim Spielen eines Musikinstruments. Hier wird dem Mieter eine Übungszeit von bis zu 3 Stunden pro Tag zugebilligt. Halte dich an den Mietvertrag und die Hausordnung, dann bist du auf der sicheren Seite. Bei Zweifeln suchst du das Gespräch. Eine Lösung findet sich immer und sei es dass du trainierst, wenn dein Nachbar arbeitet.