Eine Regelung, wonach das Fitnessstudio die Haftung für mitgebrachte Kleidung und Wertsachen komplett oder generell ausschließt, ist unzulässig. Ein Fitnessstudio haftet bspw. dann, wenn der Umkleidebereich für einen Diebstahl besonders leicht zugänglich ist und der Spind nicht abschließbar ist.
