In einer Pressemitteilung informiert die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Esch & Partner aus Düsseldorf über ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 31.10.2016 (Aktenzeichen 100 C 76/16). Gegenstand des Urteils waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fitnessstudiokette.
Geklagt hatte eine Frau, die einen Vertrag zur Nutzung des Fitnessstudios für 5,55 € pro Woche abschloss. Im Laufe der Zeit stellte sie fest, dass immer höhere Beträge von Ihrem Konto abgebucht wurden. Grund: Der ursprüngliche Wochenbeitrag erhöhte sich automatisch alle drei Monate um 0,19 €. Kling nach wenig, hätte im konkreten Fall während der Mitgliedschaft zu Mehrkosten von insgesamt rund 300,00 € geführt.
Im Voraus ließ sich das infolge der Vermengung von Wochenbeitrag, dreimonatigen Erhöhungsintervallen und einjähriger Mindestlaufzeit kaum erkennen. Vor dem Amtsrichter wurde vorgetragen, dass für einen durchschnittlichen Verbraucher die Preisgestaltung nicht mehr durchschaubar gewesen sei. Das Amtsgericht folgte dem und wertete die Klausel als intransparent. Das Fitnessstudio musste der Klägerin das über den anfänglich vereinbarten Beitrag hinaus Gezahlte zurückbezahlen.
Für das Fitnessstudio könnte dieses Urteil teuer werden. Nach eigenen Angaben hat die Studiokette aktuell rund 26.000 Mitglieder. Allerdings müssen sich die Betroffenen beeilen, da Rückforderungen von Überzahlungen der Verjährung unterliegen.
